Kosten im Sozialrecht

Die Kosten Ihrer sozialrechtlichen anwaltlichen Beauftragung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Eine Erstberatung wird in der Regel pauschal abgerechnet und beträgt für einen Verbraucher 120 € - 190 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. einer Post- und Telekommunikationspauschale. Werde ich über die Erstberatung hinaus für Sie tätig, fallen weitere Gebühren an, auf die jedoch die Gebühr für die Erstberatung angerechnet wird.

Eine anwaltliche Vertretung gegenüber Behörden, Leistungserbringern oder Gerichten wird auf Grundlage des Gegenstandswertes oder eines vereinbarten Stundenhonorars vergütet. Die sich für Sie voraussichtlich ergebenden Kosten bespreche ich gerne mit Ihnen vor Mandatsübernahme.

Gegebenenfalls haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In einem solchen Fall trägt die Staatskasse die Kosten des Anwalts und - wenn solche entstehen – die Gerichtskosten. Prozesskostenhilfe kommt nur bei Klagverfahren in Betracht. Sie müssen dafür beim Gericht einen Prozesskostenhilfeantrag stellen und erklären, von welchem Anwalt/welcher Anwältin Sie vertreten werden möchten. Falls Sie für diesen Antrag Unterstützung benötigen, helfe ich Ihnen gerne.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwaltskosten in sozialrechtlichen Angelegenheiten meist erst ab dem Klageverfahren. Teilen Sie mir gerne Ihre Versicherungsdaten mit, damit ich eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen kann.

Kosten im Familienrecht

Für die familienrechtliche Erstberatung fällt i. d. R. eine Gebühr in Höhe von 190 € zzgl. Mehrwertsteuer an. Für die weitere Beratung wird eine Gebührenvereinbarung getroffen. 

Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung errechnet sich je nach Vereinbarung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig vom Gegenstandswert der Streitsache oder nach einem individuell vereinbarten Honorar.

Falls Sie nicht in der Lage sind, die Anwaltsgebühren zu zahlen, können Sie ggf. Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren erhalten. Bei der Beantragung helfe ich Ihnen gerne.

Rechtsschutzversicherung übernehmen die Kosten eines Scheidungsverfahrens oft bis zu einer bestimmten Höhe. Ich reiche für Sie hierfür gerne eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ein.

Kosten des Mediationsverfahrens

Eine Mediationssitzung kostet 160 € zzgl. Mehrwertsteuer.

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